Grüne Garten Karte

Auf einen Blick:

  • Jeder Einkauf, innerhalb eines Kalenderjahres in der GartenBaumschule Gehlhaar, wird Ihrem Bonuskonto gutgeschrieben. Sie brauchen dafür nur Ihre GartenKarte vorzulegen.
  • Im Januar des Folgejahres erhalten Sie einen Einkaufsgutschein, der dem erreichten Bonus entspricht. Dieser ist bis zum 30.06. des Folgejahres einzulösen.
  • Der Bonus staffelt sich wie folgt:
    • Einkaufswert ab 250 Euro = 3 %
    • Einkaufswert ab 500 Euro = 4 %
    • Einkaufswert ab 1.000 Euro = 5 %
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Teilnahmebedingungen

1 Kundenbeziehung
1.1 Die Baumschule Gehlhaar OHG, Hannoversche Straße 123, 30916 Isernhagen nachfolgend Gehlhaar genannt, verwaltet die Sammelkonten, auf denen Einkäufe der Kunden gesammelt werden.
1.2 Gehlhaar’s Grüne GartenKarte kann von jeder voll geschäftsfähigen natürlichen oder jeder juristischen Person beantragt werden.
1.3 Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten, teilt der Kunde dies persönlich oder telefonisch Gehlhaar mit.
1.4 Nachdem der Kunde seinen Antrag auf die persönliche GartenKarte unterschrieben und bei Gehlhaar eingereicht hat, nimmt er am Bonus-Programm teil.

2 Sammeln von Einkäufen
2.1 Die GartenKarte ist nur personengebunden einzusetzen und nicht auf Dritte übertragbar.
2.2 Beim Erwerb von Waren bei Gehlhaar legt der Kunde Gehlhaar’s Grüne Gartenkarte an der Kasse vor. Der Erwerb von Waren wird auf einem Sammelkonto gesammelt. Dienstleistungen, wie die Beauftragung einer Spedition werden nicht auf dem Sammelkonto gesammelt.
2.3 Die Einkäufe werden pro Kalenderjahr erfasst. Als Sammelzeitraum gilt das Kalenderjahr. Ein Sammelzeitraum endet mit dem Kalenderjahr oder vorzeitig, wenn der Kunde den Bonus auslöst. Eine Übertragung der gesammelten Einkäufe auf einen Folgezeitraum oder das Sammelkonto eines anderen Kunden ist ausgeschlossen.

3 Rückgängigmachung eines Vertrages
Bei gesetzlich zulässiger oder vereinbarter Rückgängigmachung (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch, etc.) eines Vertrages, der eine Buchung des Einkaufs auf dem Sammelkonto zur Folge hatte, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich Gehlhaar das Recht vor, das aktuelle Sammelkonto entsprechend negativ zu belasten.

4 Auslösung des Bonus
4.1 Der Kunde kann seinen Bonus bei Gehlhaar auslösen. Voraussetzung ist, dass ein Einkaufswert von mindestens 250,00 € auf dem Sammelkonto vorhanden ist. Nicht ausgelöste Boni verfallen 6 Monate nach Ablauf eines Sammelzeitraums, also am 30.06. des Folge-Jahres.
4.2 Es werden folgende Boni gewährt:
Ab einem gesammelten Einkaufswert von 250,00 EUR: 3 % auf den gesamtengesammelten Einkaufswert,
ab einem gesammelten Einkaufswert von 500,00 EUR: 4 % auf den gesamten gesammelten Einkaufswert,
ab einem gesammelten Einkaufswert von 1.000,00 EUR: 5 % auf den gesamten gesammelten Einkaufswert.
4.3 Einkaufswerte, Bonusgutscheine oder Boni, die dem Kunden entgegen diesen Regelungen gutgebracht wurden, sind zurück zu gewähren.
4.4 Der Bonus wird dem Kunden in Form eines Gehlhaar Einkaufsgutscheines ausgestellt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

5 Sammelkontostand
5.1 Der Sammelkontostand wird auf dem Gehlhaar Bon ausgedruckt und kann jederzeit bei Gehlhaar ausgedruckt werden.
5.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Sammelkontostandes muss der Kunde spätestens einen Monat nach dem Auslösen des Bonus schriftlich bei Gehlhaar geltend machen. Der Kunde fügt dem Widerspruch die entsprechenden, von Gehlhaar erstellten Kassenbons oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Sammelkontostandes.

6 Kartenverlust
6.1 Falls die Karte dem Karteninhaber abhanden kommt oder er Missbräuche durch Dritte feststellt, hat er dies unverzüglich Gehlhaar mitzuteilen, und die Sperrung der Karte zu veranlassen.
6.2 Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet Gehlhaar nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden von Gehlhaar oder von Erfüllungsgehilfen.
6.3 Bei Verlust von Gehlhaar’s Grüner GartenKarte kann der Kunde bei Gehlhaar kostenlos eine Ersatzkarte beantragen.

7 Kündigung, Änderung dieser Teilnahmebedingungen
7.1 Der Inhaber der Kundenkarte kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme am Kundenkartenprogramm schriftlich kündigen. Er erhält dann nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen seinen Bonus.
7.2 Eine Kündigung durch Gehlhaar ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, kann Gehlhaar auch fristlos kündigen.
Bei einer Kündigung durch Gehlhaar erhält der Kunde nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen seinen Bonus mit der Besonderheit, dass der Bonsu schon vor Ablauf des Sammelzeitraums ausgezahlt wird und ein Mindestbonus von 3 % gezahlt wird, selbst wenn bei Beendigung der Teilnahme dieser Mindesteinkaufswert noch nicht erreicht ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zu seiner Kündigung aus wichtigem Grund schuldhaft Anlass gegeben hat, insbesondere durch Missbrauch der Karte. Die Kündigung hat durch schriftliche Mitteilung zu erfolgen.
7.3 Gehlhaar behält sich vor, das Gehlhaar’s Grüne GartenKarte-Programm unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Kundenbelange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. Gehlhaar behält sich weiter vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden vorab schriftlich unter der letzten bekannten Anschrift mitgeteilt oder anderweitig, insbesondere durch Aushang in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Mitteilung kündigt.

Stand: April 2022

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